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Anforderungen 2020 - TSE

Wichtig - die folgende Beschreibung ist nur zusammenfassend, geht nicht in Details und kann unvollständig sein. Die Prüfung der individuellen Anforderungen sollte immer mit dem Steuerberater besprochen werden.
 
Zu den Details und Fragen zum "Kassengesetzt" gibt es im Internet viele Informationen, auch von offizieller Stelle, z.B. unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-02-18-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html
 
Im Folgenden soll auf einige zentrale Punkte eingegangen werden
 

Belegausgabepflicht

 
Sollten in der Druckerliste Rechnungsdrucker mit "leer" als Steuerdatei aufgeführt sein, dienten diese oft zur Auswahl eines Druckers ohne Belegdruck (meist auch an der Bezeichnung zu erkenen).
Aufgrund die Belegausgabepflicht sollte, sofern keine anderweitige Erlaubnis vorhanden ist, eine solche Option gelöscht werden, um Fehlerfassungen zu vermeiden.
 

TSE Anbindung

 
Derzeit wird der Hersteller Swissbit mit der USB Variante unterstützt. Informationen zum TSE Modul selbst sind unter
abrufbar.
 
Das zugehörige BSI Zertifkat gibt es unter
und ist auch im Ordernicer-Installationsorder unter "Extras"
 

DSFinV-K Datenexport

 
Der Export der Daten entsprechend der DSFinV-K ist einfach unter dem Fenster Signaturprüfung und Export durchführbar.
 

TSE TAR Export

 
Die kompletten Aufzeichnungen der TSE können im Fenster TSE Konfiguration als TAR Datei exportiert werden.
 

Meldung der TSE Verwendung an das Finanzamt

 
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Dokumentation gab es noch keinen offiziellen Weg, die Daten elektronisch an das FA zu liefern. Ebenso gab es kein Formblatt etc. Die Meldung ist allerdings erforderlich, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Informationen (wie Seriennummer) zur eingesetzten TSE sind im rechten Bereich im der TSE Konfiguration abrufbar.
 

Wichtig - System aktuell halten

 
Die Spezifizierung und die Fristen zur Umsetzung der Vorgaben zu den Verordnungen waren gelinde gesagt zeitlich "sportlich". Es gibt weiterhin offene Fragen und nicht hundertprozentig definierte Spezifikationen. Diese Problempunkte werden allerdings immer weiter präzisiert und angepasst. Da das Kassensystem äußertst komplex ist sind dadurch auch hier immer weitere Anpassungen und Präzisierungen, zusammen mit Fehler- oder Problembehebungen notwendig. Der Anwender muss das System daher auf einem aktuellen Stand halten, und sollte dies durch den Kassenhändler bzw. Betreuer regelmäßig prüfen lassen.